Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die Firma Holderegger Gartenservice für seine Kunden anbietet. Die Auftragsbestätigung und diese AGB bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der Holderegger Gartenservice gegenüber dem Kunden. Die Parteien können in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen treffen.
Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall in der Auftragsbestätigung vereinbarten und vom Gärtner auszuführenden Tätigkeiten. Der Gärtner kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn er dem Kunden beratend zur Seite steht.
Offerten sind 30 Tage ab Datum des Begleitschreibens gültig. Sollte innerhalb der Frist kein Kontakt zu Stande kommen wird das Schreiben der Offerte mit einer Pauschale von 250CHF verrechnet.
Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.
Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.
Das Honorar wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen des Gärtners und dem effektiven Zeitaufwand. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Die Firma Holderegger Gartenservice kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen, in der höhe von 80% der geleisteten Artbeiten. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist auf der Honorarrechnung zur Zahlung fällig. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist ein Verzugszins von 5% pro Jahr geschuldet. Mahnungen wegen ausbleibenden Zahlungen werden dem Kunden, nebst weiteren Inkassokosten, mit CHF 20 je Mahnung belastet zudem fallen die Rabatte weg. Die Firma Holderegger Gartenservice behält sich vor, nicht bezahlte Rechnungsbeträge nach erfolgloser Mahnung an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abzutreten.
Der Gärtner steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.
Der Gärtner haftet für Schäden aus seinen Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die fahrlässige Verletzung seiner Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die doppelte Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.
Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist der Gärtner von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.
Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch den Gärtner. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 8.
Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.
Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.
Diese AGB können von der Firma Holderegger Gartenservice jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.
Die Auftragsbestätigung sowie diese AGB unterstehen schweizerischem Recht.
Für sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der Firma Holderegger Gartenservice .
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Holderegger Gartenservice